Wenn du die gewünschten Schriftarten herunterladen und lokal auf Ihrem Server speichern, werden die Schriftarten beim Besuch der Website direkt von Ihrem Server nachgeladen, anstatt online von den Google-Servern heruntergeladen zu werden. Dadurch wird keine Verbindung zu Google-Servern hergestellt und es werden keine Daten an Google gesendet. Mit dieser Einbindung bist du auf der sicheren Seite und vom Urteil nicht betroffen.
Kritisch wird es erst, wenn Sie Google Fonts remote nutzen und nicht lokal auf Ihrem eigenen Server speichern. In diesem Fall werden einzelne Schriftarten beim Aufruf der Website nicht von Ihrem Server, sondern von Google-Servern geladen. Bei diesem Vorgang werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher (einschließlich ihrer IP-Adresse) an Google übermittelt. Damit hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.
Sowohl du als Website-Betreiber als auch Google LLC sind für den Schutz der personenbezogenen Daten der Website-Besucher verantwortlich. Tust du dies nicht, musst du mit hohen Abmahnkosten aufgrund von DSGVO-Verstößen rechnen.
Wir haben im Support viele Anfragen zu dem Thema. Ab Sommer 2022 häuften sich die Abmahnungen. Zunächst mahnten verschiedene Privatpersonen vor allem per E-Mail ab.
Seit Herbst 2022 sprechen vor allem zwei Anwaltskanzleien zahlreiche Abmahnungen aus. Das sind die Kanzlei RAAG (für den Mandanten Wang YU) und die Kanzlei Kilian Lenard (für den Mandanten Herr Martin Ismail IG Datenschutz).
Bevor du Google Fonts lokal einbinden möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob auf deiner Website bzw. innerhalb Ihres Templates Google Fonts geladen werden.
Ist dies der Fall, musst du die Google Fonts zunächst deaktivieren und durch die lokal eingebundenen Google Fonts ersetzen.