Firmenwortlaut: DEVCONNECT e.U.
CEO & Inhaber: Alexander Paul Steiner
Hauptstraße 28,
A – 7423 Pinkafeld
UID: ATU62517422
eMail: office@devconnect.at
Internet: www.devconnect.at
Schriftstand: Jänner 2020
§ 1 Geltung und Vertragsabschluss
§ 1.1 Die Firma Devconnect e.U. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Devconnect e.U. und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma Devconnect e.U. oder durch Alexander Paul Steiner schriftlich bestätigt werden.
§ 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
§ 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 1.5 Die Firma Devconnect e.U. bietet auch Schulungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Internet Medien bekannt gegeben.
§ 2. Leistungen
§ 2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
√ Ausarbeitung von Organisationskonzepten
√ Diverse Analysen
√ Erstellung von individuellen Software Lösungen
√ Erstellung von Website oder Onlineshops
√ Lieferung von diversen Hardware Materialien
√ Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
√ Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
√ Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
√ Telefonische Beratung oder Support
√ sonstige Dienstleistungen
§ 3 Vertragsabschluss
§ 3.1 Ein gültiges Vertragsverhältnis zwischen der Firma Devconnect e.U. und dem Kunden tritt erst nach schriftlicher Annahme (auch in elektronischer Form möglich) oder tatsächlicher Leistungserbringung in Kraft. Sämtliche Auftragsänderungen nach Abschluss bedarf der Schriftform sowie der Bestätigung des Auftragnehmers.
§ 3.2 Die Angebote der Firma Devconnect e.U. sind freibleibend und unverbindlich. Nach Angebotslegung gilt eine allgemeine Gültigkeit
von 10 Tagen.
§ 3.3 Der Vertrag betreffend Schulungen oder Seminare beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
§ 4 Hosting, Domain und Suchmaschinenoptimierung
§ 4.1 Wird vom Kunden eine Anmeldung oder Registrierung seines Internetauftrittes bei einer oder mehreren Suchmaschinen oder Online-Suchdiensten gewünscht, schuldet der Auftragnehmer nur die Vermittlung.
§ 4.2 Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet der Auftragnehmer lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch den Auftragnehmer bestätigt wird. Dieser hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.
§ 5 Onlinemarketing
§ 5.1 Der Auftraggeber akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenwerbung (SEA), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Marketing, Affiliate-Marketing, Google Marketing o. ä. seitens des Auftragnehmers teilweise oder gänzlich unter Zuhilfenahme Dritter erbracht werden.
§ 5.2 Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Vorgaben der Drittanbieter und deren Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen. Werden durch Veränderungen der Vorgaben von Drittanbietern von Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Maßnahmen unwirksam oder deren Durchführung unmöglich, trägt der Auftragnehmer die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen sowie die weiteren Folgenkosten.
§ 5.3 Im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit wird der Auftraggeber Daten und Informationen unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) des Kunden an Dritte übermitteln, soweit dies zu Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Hierzu erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung.
§ 5.4 Der Auftraggeber akzeptiert, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Der Auftragnehmer arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Drittanbieter, auf die er keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Eine permanente Verfügbarkeit der Kampagnen kann jedoch nicht garantiert werden.
§ 6 Diebstahl von geistigem Eigentum
Die Übernahme von Gestaltung, Text und Design in eine andere Website ist urheberrechtlich nicht gestattet! Ausgenommen sind Texte, Bilder, welche Ihrerseits zur Verfügung gestellt wurden. Sämtliche individuellen Anpassungen (Styles, HTML, Java, Java Script, CSS etc.) unterliegen dem Copyright der Firma Devconnect e.U. eine Kopie oder ein Abzug dessen wir als Diebstahl geahndet und ohne Vorankündigung zur Anzeige gebracht.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
§ 7.1 Alle Leistungen der Firma Devconnect e.U. (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Konzepte und elektronische Dateien bzw. Freigaben) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen 14 Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
§ 7.2 Der Auftraggeber stellt die für die Realisierung des Auftrages erforderlichen Informationen und Dateien fristgerecht, das heißt innerhalb von 14 Werktagen nach Auftragserteilung, zur Verfügung. Bei nicht einhalten fristgerechter Lieferung, werden sämtliche bisher erbrachten Leistungen sofort in Rechnung gestellt.
§ 7.3 Der Kunde wird der Firma Devconnect e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Umsetzung des Auftrages/Projektes bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Auftragnehmers wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
§ 7.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber, Textrichtigkeit, Fehlerkorrektur, Marken, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Auftragnehmer Schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
§ 7.5 Sämtliche Schulungsteilnehmer verhalten sich vertragswidrig, wenn dieser ungeachtet einer Abmahnung die Schulungen nachhaltig stört oder wenn dieser sich in erheblichem Maße entgegen der „Guten Sitten“ verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf eines Coachings gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
§ 8.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind bis spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug spesenfrei zu zahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen lt. Ratenvertrag.
§ 8.2 Die Firma Devconnect e.U. ist berechtigt, bei jedem Auftrag eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50% zu legen. Die restlichen 50% des Auftragswertes werden nach fertiger Umsetzung des Projektes in Rechnung gestellt. Projektverzögerungen die aufgrund der Bringschuld des Kunden entstehen, werden nach 2 Monaten zur Gänze abgerechnet. Hierfür wird das Datum des Projektstartes herangezogen.
§ 8.3 Domain und Hosting Kosten werden jährlich im Voraus verrechnet. Sämtliche Domain und Hosting Kosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot, dass vom Auftraggeber unterschrieben wurde. Der Auftragnehmer behält sich vor, Indexanpassungen von bis zu 3% im darauffolgendem Jahr in Rechnung zu stellen.
§ 8.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 8.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 7% des Auftragswert im banküblichen Ausmaß verrechnet.
§ 8.6 Das Mahnwesen beinhaltet 2 Mahnstufen. Sollte der Auftraggeber bis dahin auf keinerlei Zahlungserinnerungen reagiert haben, werden sämtliche offenen Rechnungen dem KSV1870 übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
§ 8.8 Geleistete Anzahlungen vom Auftraggeber werden nicht rückerstattet, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Werktagen nach Auftragserteilung, die für die Umsetzung des Auftrages/Projektes erforderlichen Informationen und Dateien zur Verfügung stellt.
§ 8.9 Sämtliche Kosten für Raum oder Location bzw. Hardware für Schulungen oder Seminare werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 9 Lieferbedingungen und Rücktrittsrecht
§ 9.1 Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich zu vereinbaren bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.
§ 9.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
§ 9.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
§ 9.4 Stornierungen für Schulungen müssen 14 Tage vor Schulungsbeginn dem Auftragnehmer schriftlich übermittelt werden. Sofern dies nicht erfolgt, wird eine Stornogebühr von 20% des Auftragswertes zu verrechnen.
§ 10 Kündigung und vorzeitige Auflösung
§ 10.1 Devconnect e.U. ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung
einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflicht-
ungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragneh-
mers weder Vorauszahlungen noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet.
§ 10.2 Kündigungen für Hosting und Domain müssen 3 Monate vor der automatischen Vertragsverlängerung schriftlich den Auftragnehmer mittgeteilt werden.
§ 10.3 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftragnehmer, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
§ 10.4 Eine automatische Kündigung tritt in Kraft, sobald die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist.
§ 10.5 Für die Durchführung einer Kündigung, bereinigen des Webspace sowie Ausgabe des AUTH Codes wird eine Aufwandspauschale von € 125 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 20% verrechnet. Erst nach Verfügung des Betrages auf unserem Bankkonto werden sämtliche Transferdaten übermittelt.
§ 11 Gewährleistung, Wartung, Backup und Anpassungen
§ 11.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. nach Kundenabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
§ 11.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Abnahme der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
§ 11.3 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Anpassungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber (installieren von Plug-Ins, Konfigurationen im Backend o.ä.) selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
§ 11.4 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
§ 11.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
§ 11.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Anpassung oder Ergänzung bereits bestehender Entwicklungen ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Anforderungen oder Ergänzungen. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Entwicklung lebt dadurch nicht wieder auf.
§ 11.7 Updates werden nur im Zuge der Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. wenn dies Bestandteil des Gesamtauftrages ist durchgeführt. Automatische Wartungen sowie Updates werden vom Auftragnehmer nicht aus- bzw. durchgeführt.
§ 11.8 Systembackups werden zur Gänze durch die Firma Devconnect e.U. durchgeführt, insofern das Hosting bei dem Auftragnehmer liegt. Bei Fremdhosting durch Dritte werden Backups durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
§ 11.9 Die Firma Devconnect e.U., gewährleistet keine 24 x 7 Erreichbarkeit der Website und/oder eMail Server. Diese können durch Wartungsarbeiten, Updates, Serverausfällen, Beeinflussung durch Kundenänderungen oder ähnliches gegeben sein.
§ 12 Referenznachweis
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen für den Kunden erstellten Werbemitteln, im Impressum und bei allen Werbemaßnahmen auf die Firma Devconnect e.u. hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Zustimmungsrecht und/oder Entgeltanspruch zusteht. Weiters ist die Firma Devconnect e.U. dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern (Website und Social Media u.ä.) mit Namen dessen Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalig bestandene Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
§ 13 Haftung
§ 13.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
§ 13.2 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, wird keine Haftung übernommen.
§ 13.3 Weiters wird keine Haftung für einen Datenverlust übernommen (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde). Der Kunde selbst ist für eine regelmäßige Datensicherung verantwortlich lt. Punkt 8.8.
§ 13.4 Für Störungen und Schäden, die auf eine fehlerhafte Software des Kunden zurückzuführen sind und nicht ursächlich von der Auftragnehmer stammen, wird keine Haftung übernommen.
§ 14 Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firmenname, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Kontaktinformationen (Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass die Rechnungslegung grundsätzlich ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgt. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder eingeschriebenen Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
§ 15 Loyalität
§ 15.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 36 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
§ 15.2 Die Firma Devconnect e.U. erklärt sich gegenüber dem Vertragspartner zur Verschwiegenheit, betreffend Firmengeheimnisse (deren Lieferanten, diverse EK Preise, Kundeninformationen etc.). Sämtliche Informationen die der Kunde der Firma Devconnect e.U. zur Umsetzung der Projekte zur Verfügung stellt, unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an deren Konkurrenten / Mitbewerber weitergegeben. Auch nicht im Falle einer Projektumsetzung der gleichen Branche!
§ 16 Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in 7423 Pinkafeld, Hauptstraße 28. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das zuständige Gericht Bezirksgericht Oberwart vereinbart.
§ 17.2 Erfüllungsort für Schulungen und Coachings ist die jeweilige Location lt. Beauftraten. Dies kann vom Firmensitz abweichen und wird in schriftlicher Form zwischen Kunden und Auftragnehmer frühzeitig festgelegt.
§ 18. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
§ 19. Schlussbestimmungen
§ 19.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
§ 19.2 Irrtümer, Satz sowie Druckfehler sind vorbehalten.
— Schriftende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —